Wer sich keinen Anwalt leisten kann und über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, kann trotzdem eine Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Dafür können bedürftige Personen beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Berechtigt sind alle Personen, die über kein oder nur über ein geringes Einkommen oder Vermögen verfügen.
Recht haben und dann auch Recht bekommen ist nicht immer selbstverständlich. Das gilt vor allem dort, wo eine Rechtsberatung oder Mitwirkung durch einen Rechtsanwalt notwendig ist. Wer nur über ein geringes oder gar kein Einkommen bzw. Vermögen verfügt, stößt hier schnell auf die eigenen Grenzen, denn: Das Honorar für einen Anwalt kann schnell zur finanziellen Belastung werden.
Mit dem Beratungsschein erhalten Bedürftige die Möglichkeit, auch ohne finanzielle Mittel eine Rechtsberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen zu können. Grundlage dafür ist das Beratungshilfegesetz (kurz: BerHG).
Der Beratungsschein ermöglicht nicht nur eine Rechtsberatung bei einem Anwalt, sondern auch eine Beratung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rentenberater und spezielle Beratungsstellen.
Besonders dann, wenn es darum geht, eigene Rechte geltend zu machen, ist ein Rechtsbeistand von großem Wert. Dies gilt nicht nur im Rahmen eines Strafverfahrens, sondern auch in anderen Rechtsbereichen. Wenn Sie im Voraus eine erste Einschätzung ihres Rechtsproblems erhalten möchten, stehen Ihnen unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten sofort und kompetent in einer telefonischen KLUGO Rechtsberatung zur Verfügung.
Ein Beratungsschein wird nur dann ausgestellt, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Auch diese ergeben sich aus dem Gesetz:
Mit dem Beratungshilfeschein ist es möglich, eine Rechtsberatung durch einen Anwalt oder durch andere spezielle Beratungspersonen in Anspruch zu nehmen. Dabei wird neben der Beratung ausschließlich die außergerichtliche Vertretung durch die genannten Personen abgedeckt.
Der Beratungsschein ist für Bedürftige, also für Menschen mit wenig oder gar keinem Einkommen oder Vermögen. Trotzdem ist er nicht kostenlos: Eine Beratung bzw. Beauftragung eines Anwalts kann trotz Beratungshilfeschein mit einer sogenannten Beratungshilfegebühr belegt sein. Diese beträgt maximal 15 Euro.
Neben der Beratungshilfegebühr fallen keine weiteren Kosten für die Rechtsberatung an.
Auch mit Beratungshilfeschein sind Mandanten nicht an einen bestimmten Rechtsanwalt oder an eine andere Institution gebunden. Sie können somit frei wählen, bei welchem Rechtsanwalt sie ihr Rechtsproblem vorstellen wollen.
Ebenso wenig wie der Beratungshilfeschein die Wahl des Rechtsanwalts einschränkt, ist mit dem Beratungsschein eine Einschränkung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet verbunden.
Mit dem Beratungsschein können Sie Rat für juristische Probleme im Arbeitsrecht, Sozial- oder Steuerrecht einholen, aber auch in Zivilverfahren, in denen Sie eventuell in Erwägung ziehen, Klage einzureichen. Ausnahmen gelten für Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (kurz: OWiG) und teilweise für das Strafrecht: Beschuldigte haben nicht die Möglichkeit, in diesem Fall über einen Beratungsschein eine Rechtsberatung einzuholen.
Der Beratungshilfeschein wird beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Das ist in der Regel das Amtsgericht, in dem der Antragsteller seinen regelmäßigen Wohnsitz hat. Der Beratungsschein selbst wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen durch das Gericht als amtliches Schriftstück ausgestellt.
Das Antragsformular für den Beratungshilfeschein können Sie komfortabel über den folgenden Link ausfüllen und ausdrucken: Antrag Beratungsschein.
Für den Beratungshilfeschein müssen umfassende Angaben gemacht werden zu:
Erforderlich ist zudem, dass Sie die folgenden Unterlagen bzw. Dokumente dem Antrag beifügen:
Ein Anwalt kann Ihnen sowohl bei der Formulierung Ihres Rechtsproblems helfen als auch bei der Antragstellung selbst. Bedenken Sie in diesem Zusammenhang auch, dass in manchen Fällen Anwaltszwang besteht: Nicht immer können Sie sich ohne Anwalt vor Gericht selbst verteidigen.
Bei einer ersten Einschätzung Ihres juristischen Problems helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen und auch dabei, den richtigen Anwalt für Ihr Rechtsproblem zu finden.
Der Antrag auf einen Beratungshilfeschein kann abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung nicht erfüllt sind und somit keine Berechtigung vorliegt. Als Antragsteller können Sie gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen und eine erneute Prüfung des Antrags fordern.
Je ausführlicher Sie Ihren Antrag und das zugrundeliegende Rechtsproblem formulieren und je deutlicher Ihre Nachweise die Bedürftigkeit darlegen, umso wahrscheinlicher ist es, dass das Gericht den Antrag zu Ihren Gunsten entscheidet und einen Beratungsschein ausstellt. Auch hierbei kann Ihnen ein Anwalt unter die Arme greifen und wertvollen Input liefern.
Nicht nur dann, wenn Sie einen Beratungsschein benötigen, sondern auch in vielen anderen Fällen kann die Unterstützung durch einen erfahrenen Experten von großem Wert sein. Das gilt bereichsübergreifend und insbesondere dann, wenn das Rechtsproblem zur existenziellen Bedrohung wird. Ein KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperte steht Ihnen dann in allen Verfahrensabschnitten zur Seite und kann mit Erfahrung und Knowhow zur schnellen Lösung des Problems beitragen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.