STAND 30.05.2023 | LESEZEIT 12 MIN
Streitigkeiten zwischen Patienten und Arzt sind keine Seltenheit. Nicht immer muss jedoch eine Gerichtsverhandlung stattfinden, um die Konflikte zu lösen – auch eine Mediation kann helfen, eine passende Lösung für beide Seiten zu finden.
Im Medizinrecht ist das Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Patient klar geregelt. Allerdings verläuft nicht jeder medizinische Eingriff einwandfrei – und es kommt vor, dass sich Patienten falsch oder unzureichend behandelt fühlen. Kommt es daraufhin zu einem Rechtsstreit, stehen verschiedene Ansprüche im Raum. Neben Schmerzensgeld wird hierbei oft auch Schadensersatz gefordert. Nicht immer lassen sich allerdings Kausalitäten zwischen dem Verhalten des Arztes und einem Behandlungsverlauf nachweisen, der zur Unzufriedenheit des Patienten geführt hat – trotz des bedingungslosen Einsichtsrechts in die Patientenakte.
Um die hohen Kosten eines Gerichtsverfahrens, das bei Kunst- und Behandlungsfehlern durch Ärzte häufig auch sehr langwierig ist, so niedrig wie möglich zu halten, bietet sich als eine Alternative die medizinische Mediation an. Vor allem bei Parteien, denen auch nach Abschluss des Verfahrens noch an einer Zusammenarbeit gelegen ist, ergibt es Sinn, eine Mediation anzustreben. Gerade in Fällen des Medizinrechts sind es oft starke Emotionen, die es zu kanalisieren gilt, um überhaupt eine sachorientierte Lösung erreichen zu können. Der Mediator nimmt sich hierbei die Zeit, mit allen Akteuren ins Gespräch zu treten und damit den Weg für eine sachorientierte Lösung zu ebnen.
Eine Mediation kann also eine gute Alternative dazu sein, den Arzt zu verklagen – insbesondere dann, wenn aufwändige Gerichtstermine und hohe Kosten vermieden werden sollen. Allerdings ist eine Mediationsvereinbarung nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich bindend.
Die Mediation im Medizinrecht gilt als verhältnismäßig kleines, aber dennoch überaus nützliches Verfahren. Es kommt immer dann in Betracht, wenn die Beteiligten eine außergerichtliche Lösung des Konfliktes bevorzugen. Einer der wesentlichen Vorteile liegt auf der Hand: Im Gegensatz zum Verfahren muss es hierbei keine Gewinner und Verlierer geben, da die Konfliktparteien bei der Mediation selbstständig zu einer Lösung des Problems gelangen. Durch die einvernehmliche Lösung haben am Ende alle Beteiligten ein zufriedenstellendes Ergebnis.
Der exakte Ablauf ist dabei sehr individuell und unterscheidet sich von Fall zu Fall. Dennoch gibt es einen festen Rahmen, an dem sich der Mediator orientiert:
Gesetz: Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Sie kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden. (§ 2 MediationsG)
Im Rahmen einer medizinischen Mediation sollte immer auch der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient berücksichtigt werden. Dieser dient bereits als rechtliche Grundlage und gibt einen begrenzten Entscheidungsspielraum vor, der auch im Rahmen der Mediation beachtet werden muss.
Durch das Mediationsverfahren lassen sich Konflikte beilegen, ohne den Gang vor Gericht zu beschreiten. Dies ist gerade im Medizinrecht von Vorteil, denn: Gerade bei Kunstfehler- bzw. Behandlungsfehlerverfahren kommt es oft zu einer langen Verfahrensdauer – für die Betroffenen ist dies oft ein Umstand, der sie von einer gerichtlichen Auseinandersetzung abhält.
Die Vorteile einer Mediation sind:
Die Mediation lässt sich auch in vielen anderen Streitfällen außerhalb des Medizinrechts anwenden. Um mehr über das Verfahren im Allgemeinen und über den Ablauf der Mediation im Speziellen zu erfahren, lesen Sie unseren Beitrag Was ist eine Mediation?.
Bei einer Mediation müssen nicht zwangsläufig die betroffenen Parteien selbst vor Ort sein. Kam es beispielsweise aufgrund eines Behandlungsfehlers zu einem Todesfall oder einer gesundheitlichen Einschränkung, so können auch alternative Verhandlungsführer für die Mediation eingesetzt werden. Regelungen dazu können bereits im Vorfeld in der Betreuungsvollmacht oder Vorsorgevollmacht festgehalten werden.
Eine Mediation im Medizinrecht hat immer das Ziel, eine Konfliktlösung zu finden, die im besten Fall alle Beteiligten zufriedenstellt – persönlich und sachlich. Eine gute Mediation läuft immer konstruktiv und sachlich ab, richtet sich aber auch nach den individuellen Bedürfnissen der Parteien. Zudem sollte die Lösung, die im Rahmen einer Mediation gefunden wird, tragfähig und nachhaltig sein, d. h. dauerhaft befriedend wirken und eine zukunftsorientierte Lösung finden.
Dazu setzt der Mediator am Ende der Mediation einen schriftlichen Vertrag auf, der von beiden Parteien unterzeichnet werden muss – sofern eine adäquate Lösung gefunden werden konnte.
Bei der Suche nach einem Mediator im Medizinrecht können Sie sich die bundesweit agierenden Verbände zunutze machen, die mit erfahrenen Experten zusammenarbeiten:
Zudem finden sich im Internet auch einige private und gewerblich geführte Listen von Mediatoren, die auch über eine Suchfunktion verfügen und Ihnen so dabei helfen, einen Mediator für die einzelnen, fachspezifischen Themengebiete zu finden.
Sinnvoll ist es, für die Mediation im Medizinrecht einen erfahrenen Mediator zu finden, der sich in diesem Bereich auskennt und so die individuellen Bedürfnisse beider Parteien berücksichtigen kann. Häufig arbeiten spezifische Berufsgruppen auch zusätzlich als Mediator, darunter u. a. Psychologen, Sozialarbeiter, Juristen, Unternehmensberater und Kommunikationswissenschaftler. Gerade bei einer Mediation im Medizinrecht kann es sinnvoll sein, einen Mediator mit medizinischem Hintergrund zurate zu ziehen.
Die Teilnahme an einer Mediation ist freiwillig – und das gilt auch für die Unterzeichnung einer Mediationsvereinbarung. Grundsätzlich müssen sich die Vertragsparteien zunächst also nicht an die in der Vereinbarung festgehaltenen Punkte halten. Sofern jedoch in der Mediationsvereinbarung zusätzlich eine Rechtsverbindlichkeit festgehalten wird, ist die Vertragsunterzeichnung bindend und muss von den Vertragsparteien eingehalten werden. Achten Sie im Rahmen einer medizinischen Mediation also darauf, beim Abschlussvertrag eine Klausel zur Rechtsverbindlichkeit zu fordern, sodass Sie auf der sicheren Seite sind.
Sofern das Ergebnis einer Mediation rechtlich bindend sein soll, lassen Sie die Mediationsvereinbarung vor dem Unterzeichnen durch einen Fachanwalt für Medizinrecht prüfen. So können Sie sicher sein, dass sich die geschlossene Vereinbarung nicht später zu Ihrem Nachteil auswirkt.
Wünscht eine Vertragspartei – im Medizinrecht zum Beispiel der Patient – eine Konfliktlösung, so kann dieser Kontakt zu einem Mediator aufnehmen. Der Mediator wendet sich zur Klärung des Falls später an den Arzt, um einen Termin zu vereinbaren. Es ist allerdings auch möglich, dass beide Parteien gleichermaßen an einer Konfliktlösung interessiert sind und gemeinsam einen Mediator für das Medizinrecht beauftragen.
In der Regel übernehmen beide Parteien jeweils die Hälfte der anfallenden Kosten einer Mediation. Zudem übernehmen einige Rechtsschutzversicherungen die anfallenden Kosten – holen Sie sich dazu im Vorfeld bei Ihrem Versicherer eine Kostenübernahmebestätigung ein.
Grundsätzlich bieten sich Mediationen bei vielen rechtlichen Streitfällen und Meinungsverschiedenheiten an. Besonders häufig sind Mediationen im Medizinrecht, im Familienrecht, im Baurecht und im Zivilrecht. Lediglich im Strafrecht muss in der Regel eine Verhandlung stattfinden – ausgenommen beim sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich, der auch im Rahmen einer Mediation stattfinden kann.
Am Ende einer Mediation wird eine Vereinbarung getroffen. Diese muss nicht zwangsläufig schriftlich festgehalten werden, auch eine mündliche Einigung ist möglich. Sofern die Vereinbarung eine juristische Relevanz hat, sollte eine Mediationsvereinbarung jedoch schriftlich festgehalten werden. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, die Vereinbarung zusätzlich von einem Fachanwalt prüfen zu lassen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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