STAND 10.03.2023 | LESEZEIT 6 MIN
Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung droht ein Fahrverbot. Nach der Aussprache einer solchen Strafe gibt es einiges zu beachten. In minderschweren Fällen kommt es zu einem Fahrverbot, das für viele Autofahrer nicht nur ein Ärgernis ist. Üblicherweise lässt sich ein Fahrverbot nicht umgehen. Unter Umständen ist dies aber möglich.
Von einem Fahrverbot erfahren Sie durch die Zustellung eines Bußgeldbescheides. Neben dem zu zahlenden Bußgeld werden hier auch Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot aufgelistet, wenn Sie ein Verkehrsdelikt begangen haben.
Sie haben allerdings die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen und so das Fahrverbot zu umgehen. Dazu gehen Sie wie folgt vor:
Der Einspruch gegen das Fahrverbot muss schriftlich innerhalb der 14-tägigen Frist erfolgen. Ein Anwalt ist dafür nicht nötig, durchaus aber sinnvoll – vor allem, wenn Sie der Meinung sind, dass der Bußgeldbescheid unrechtmäßig ausgestellt wurde.
Nur unter sehr engen Voraussetzungen ist es möglich, ein Fahrverbot zu umgehen. Der Einspruch lohnt sich also vor allem dann, wenn Sie:
Wurde erstmalig ein Fahrverbot gegen Sie verhängt, stehen die Chancen vergleichsweise gut, das Fahrverbot umgehen zu können. Allerdings kommt es hier auch auf die Schwere des Vergehens an: Ein einmonatiges Fahrverbot kann als Ersttäter durchaus umgangen werden, bei einem dreimonatigen Fahrverbot sieht die Sachlage wieder anders aus.
Die besten Chancen, das Fahrverbot zu umgehen, haben Sie immer dann, wenn Sie beruflich auf das Führen von Fahrzeugen angewiesen sind. Droht Ihnen infolge des Fahrverbots die Kündigung, lassen sich die Behörden eher auf eine Umwandlung des Fahrverbots in eine höhere Geldstrafe ein. Das gilt auch für Selbstständige, die auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind und für Menschen, die das Auto zur Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger benötigen.
Auch, wenn die Härtefallregelung bei Ihnen greift und Sie innerhalb der letzten zwei Jahre noch kein Fahrverbot erhalten haben, müssen Sie sich an die 14-tägige Einspruchsfrist halten, um das Fahrverbot zu umgehen.
Kann einem Autofahrer verantwortungsloses Verhalten im Straßenverkehr unterstellt werden, lässt sich das Fahrverbot nur schwer umgehen. Anders sieht es aus, wenn es zu einem „Augenblick des Versagens“ kam – denn den Behörden und Gerichten ist wohl bewusst, dass kein Fahrzeugführer zu jeder Zeit perfekt reagieren kann.
Wurden zum Beispiel Verkehrsschilder falsch platziert und waren deswegen für den Fahrer nicht eindeutig einsehbar, so kann das Vergehen als Augenblickversagen ausgelegt werden. In solchen Fällen ist es durchaus möglich, das Fahrverbot mit dieser Begründung zu umgehen.
Zweck eines Fahrverbotes ist es, den Fahrzeugfahrer zu sanktionieren und erzieherisch auf dessen Verhalten im Straßenverkehr einzuwirken. Dementsprechend ist es nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, ein Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Möchten Sie das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umwandeln, geben Sie dies im Antwortbogen für die zuständige Verkehrsbehörde an. Erläutern Sie auch, warum bei Ihnen die Härtefallregelung zutrifft und inwiefern Sie das Kraftfahrzeug im Alltag benötigen.
Bei der Umgehung des Fahrverbots durch die höhere Zahlung einer Geldstrafe wird das Bußgeld üblicherweise verdoppelt.
Ein Fahrverbot zu umgehen, ist grundsätzlich sehr schwierig. Nur in seltenen Ausnahmefällen wird dieser Bitte seitens der Verkehrsbehörden stattgegeben. Noch schwieriger gestaltet sich das Unterfangen, wenn Sie ohne anwaltlichen Beistand Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Möchten Sie das Fahrverbot umgehen, kommt es vor allem auf eine detaillierte Schilderung im Anhörungsbogen an, in der Sie erläutern, warum das Fahrverbot aus Ihrer Sicht ungerechtfertigt ist.
Die Chancen, ein Fahrverbot umgehen zu können, steigen daher signifikant durch die Unterstützung eines Fachanwalts. Ferner profitieren Sie davon, mit einem Anwalt Akteneinsicht nach § 49 OWiG fordern zu können und so detaillierter zu erfahren, was Ihnen vorgeworfen wird. Auch falsch eingestellte oder nicht geeichte Messgeräte können auf diese Weise aufgedeckt werden.
Es ist nicht möglich, das Fahrverbot auf eine andere Person zu übertragen. Wer dies dennoch versucht, begeht einen Täuschungsversuch der Justiz gegenüber und macht sich damit ggf. sogar strafbar. Das höchstmögliche Strafmaß für dieses Vergehen liegt bei 5 Jahren Haft.
Haben Sie als Fahrzeughalter einen Bußgeldbescheid erhalten, waren aber zum Zeitpunkt der Tat nicht selbst der Fahrzeugführer, so geben Sie im Anhörungsbogen die Kontaktdaten des Fahrers an. Die Verkehrsbehörden wenden sich mit dem Fahrverbot sowie Bußgeldzahlungen und Punkten in Flensburg dann an die Person, die das Kraftfahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes gefahren hat.
Bei rechtlichen Fragen zum Thema Führerscheinentzug und Fahrverbot helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Die kompetenten KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten im Verkehrsrecht stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.
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