Fahrverbot und Führerscheinentzug
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Fahrverbot umgehen – wie funktioniert das?

STAND 10.03.2023 | LESEZEIT 6 MIN

Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung droht ein Fahrverbot. Nach der Aussprache einer solchen Strafe gibt es einiges zu beachten. In minderschweren Fällen kommt es zu einem Fahrverbot, das für viele Autofahrer nicht nur ein Ärgernis ist. Üblicherweise lässt sich ein Fahrverbot nicht umgehen. Unter Umständen ist dies aber möglich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Fahrverbot ist in der Regel die Folge eines schweren Verkehrsverstoßes.
  • Je schwerer der Verkehrsverstoß, desto länger die Dauer des Fahrverbotes. Ein Fahrverbot kann für eine Dauer zwischen einem und drei Monaten ausgesprochen werden.
  • In seltenen Ausnahmefällen lässt sich das Fahrverbot umgehen.
  • Dazu müssen Sie Einspruch gegen das Fahrverbot oder den Führerscheinentzug einlegen.
  • Möchten Sie ein Fahrverbot umgehen, hilft Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht weiter.

Wie kann ich ein Fahrverbot umgehen?

Von einem Fahrverbot erfahren Sie durch die Zustellung eines Bußgeldbescheides. Neben dem zu zahlenden Bußgeld werden hier auch Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot aufgelistet, wenn Sie ein Verkehrsdelikt begangen haben.

Sie haben allerdings die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen und so das Fahrverbot zu umgehen. Dazu gehen Sie wie folgt vor:

  • Sie erhalten den Bußgeldbescheid.
  • Innerhalb einer Frist von zwei Wochen haben Sie die Möglichkeit, dagegen Einspruch einzulegen.
  • Haben Sie begründete Zweifel an den im Bußgeldbescheid festgehaltenen Tatsachen, können Sie gegen den gesamten Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
  • Möchten Sie nur das Fahrverbot umgehen, lohnt es sich, Teile der Sanktionen anzuerkennen. In diesem Fall sollten Sie begründen, warum Sie das Fahrverbot für unangemessen halten.
  • Im Anschluss wird der Sachverhalt durch die zuständige Behörde erneut geprüft. Die Antwort wird Ihnen postalisch übermittelt.
Fahrverbot umgehen – Infografik
Fahrverbot umgehen – Infografik
klugo tipp

Der Einspruch gegen das Fahrverbot muss schriftlich innerhalb der 14-tägigen Frist erfolgen. Ein Anwalt ist dafür nicht nötig, durchaus aber sinnvoll – vor allem, wenn Sie der Meinung sind, dass der Bußgeldbescheid unrechtmäßig ausgestellt wurde.

Welche 3 Voraussetzungen braucht es, um ein Fahrverbot zu umgehen?

Nur unter sehr engen Voraussetzungen ist es möglich, ein Fahrverbot zu umgehen. Der Einspruch lohnt sich also vor allem dann, wenn Sie:

  • in den letzten zwei Jahren nicht durch andere Verkehrsdelikte mit Fahrverbot aufgefallen sind,
  • möglichst wenig Punkte in Flensburg haben und
  • die Härtefallregelung bei Ihnen greift, weil Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind.

Wurde erstmalig ein Fahrverbot gegen Sie verhängt, stehen die Chancen vergleichsweise gut, das Fahrverbot umgehen zu können. Allerdings kommt es hier auch auf die Schwere des Vergehens an: Ein einmonatiges Fahrverbot kann als Ersttäter durchaus umgangen werden, bei einem dreimonatigen Fahrverbot sieht die Sachlage wieder anders aus.

Die besten Chancen, das Fahrverbot zu umgehen, haben Sie immer dann, wenn Sie beruflich auf das Führen von Fahrzeugen angewiesen sind. Droht Ihnen infolge des Fahrverbots die Kündigung, lassen sich die Behörden eher auf eine Umwandlung des Fahrverbots in eine höhere Geldstrafe ein. Das gilt auch für Selbstständige, die auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind und für Menschen, die das Auto zur Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger benötigen.

klugo tipp

Auch, wenn die Härtefallregelung bei Ihnen greift und Sie innerhalb der letzten zwei Jahre noch kein Fahrverbot erhalten haben, müssen Sie sich an die 14-tägige Einspruchsfrist halten, um das Fahrverbot zu umgehen.

Welche Rolle spielt das Augenblickversagen?

Kann einem Autofahrer verantwortungsloses Verhalten im Straßenverkehr unterstellt werden, lässt sich das Fahrverbot nur schwer umgehen. Anders sieht es aus, wenn es zu einem „Augenblick des Versagens“ kam – denn den Behörden und Gerichten ist wohl bewusst, dass kein Fahrzeugführer zu jeder Zeit perfekt reagieren kann.

Wurden zum Beispiel Verkehrsschilder falsch platziert und waren deswegen für den Fahrer nicht eindeutig einsehbar, so kann das Vergehen als Augenblickversagen ausgelegt werden. In solchen Fällen ist es durchaus möglich, das Fahrverbot mit dieser Begründung zu umgehen.

Kann man das Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln?

Zweck eines Fahrverbotes ist es, den Fahrzeugfahrer zu sanktionieren und erzieherisch auf dessen Verhalten im Straßenverkehr einzuwirken. Dementsprechend ist es nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, ein Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln.

Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Fahrer hat fristgerecht Einspruch nach § 67 OWiG gegen den Bußgeldbescheid eingelegt.
  • Es liegt ein Härtefall vor, also der Fahrer ist (z. B. aus beruflichen Gründen) auf die Nutzung des Fahrzeuges angewiesen.

Möchten Sie das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umwandeln, geben Sie dies im Antwortbogen für die zuständige Verkehrsbehörde an. Erläutern Sie auch, warum bei Ihnen die Härtefallregelung zutrifft und inwiefern Sie das Kraftfahrzeug im Alltag benötigen.

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Bei der Umgehung des Fahrverbots durch die höhere Zahlung einer Geldstrafe wird das Bußgeld üblicherweise verdoppelt.

Kann man das Fahrverbot ohne Anwalt umgehen?

Ein Fahrverbot zu umgehen, ist grundsätzlich sehr schwierig. Nur in seltenen Ausnahmefällen wird dieser Bitte seitens der Verkehrsbehörden stattgegeben. Noch schwieriger gestaltet sich das Unterfangen, wenn Sie ohne anwaltlichen Beistand Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Möchten Sie das Fahrverbot umgehen, kommt es vor allem auf eine detaillierte Schilderung im Anhörungsbogen an, in der Sie erläutern, warum das Fahrverbot aus Ihrer Sicht ungerechtfertigt ist.

Die Chancen, ein Fahrverbot umgehen zu können, steigen daher signifikant durch die Unterstützung eines Fachanwalts. Ferner profitieren Sie davon, mit einem Anwalt Akteneinsicht nach § 49 OWiG fordern zu können und so detaillierter zu erfahren, was Ihnen vorgeworfen wird. Auch falsch eingestellte oder nicht geeichte Messgeräte können auf diese Weise aufgedeckt werden.

Individuellen Fall prüfen lassen

Erstberatung erhalten

Kann man das Fahrverbot übertragen?

Es ist nicht möglich, das Fahrverbot auf eine andere Person zu übertragen. Wer dies dennoch versucht, begeht einen Täuschungsversuch der Justiz gegenüber und macht sich damit ggf. sogar strafbar. Das höchstmögliche Strafmaß für dieses Vergehen liegt bei 5 Jahren Haft.

Haben Sie als Fahrzeughalter einen Bußgeldbescheid erhalten, waren aber zum Zeitpunkt der Tat nicht selbst der Fahrzeugführer, so geben Sie im Anhörungsbogen die Kontaktdaten des Fahrers an. Die Verkehrsbehörden wenden sich mit dem Fahrverbot sowie Bußgeldzahlungen und Punkten in Flensburg dann an die Person, die das Kraftfahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes gefahren hat.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Bei rechtlichen Fragen zum Thema Führerscheinentzug und Fahrverbot helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Die kompetenten KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten im Verkehrsrecht stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.