Wer vom Arbeitgeber ein Kündigungsschreiben erhält, hat oft nicht damit gerechnet, dass das Arbeitsverhältnis kurz vor dem Ende steht. Der Arbeitnehmer, der einer Kündigung widerspricht, hat in der Regel die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses im Sinn. Im Beitrag erklären wir Ihnen, wie Sie dagegen Widerspruch einlegen können.
Bei diesen Fehlern im Kündigungsschreiben sollten Sie einen Anwalt aufsuchen:
Die KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten im Arbeitsrecht können Ihnen dabei helfen, den Widerspruch gegen eine fehlerhafte Kündigung durchzusetzen. In unserer Erstberatung erhalten Sie erste Handlungsempfehlungen und bei weiteren rechtlichen Schritten können Sie unsere Partner-Anwälte vor Gericht begleiten.
So geht’s:
Wenn Sie Zweifel an der Wirksamkeit Ihrer Kündigung haben oder allgemeinen Rechtsrat zum weiteren Vorgehen suchen, lassen Sie Ihre Kündigung rechtzeitig im Sofortcheck von unseren erfahrenen Partner-Anwälten prüfen. Verhindern Sie wichtige Fristen zu versäumen. Unsere Partner-Anwälte informieren Sie zusätzlich über die mögliche Höhe einer Abfindung und übernehmen für Sie die Verhandlung, sollten Sie rechtlich gegen Ihre Kündigung vorgehen möchten.
In unserer Erstberatung erhalten Sie erste Handlungsempfehlungen, um einer Kündigung zu widersprechen. Unsere KLUGO Partner-Anwälte für Arbeitsrecht können Ihren Fall auch vor Gericht weiter betreuen.
Der Widerspruch – und auch das Kündigungsschutzverfahren – kommt grundsätzlich auch ohne die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt aus. Allerdings hat sich das Arbeits- und hier gerade auch das Kündigungsschutzrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis als äußerst komplex erwiesen. Arbeitnehmern ist also grundsätzlich anzuraten, sich durch einen erfahrenen Anwalt beraten zu lassen. Das gilt auch dann, wenn Sie der Kündigung widersprechen wollen und nicht gleich vor dem Arbeitsgericht prozessieren wollen.
Um die Rechtswirksamkeit einer Kündigung zu verhindern, ist bei formalen Fehlern unverzüglich reagieren, die dreiwöchige Klagefrist im Auge behalten. Lassen Sie die Kündigung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. "Jens Gursky
Bei Fragen zum Thema Widerspruch gegen eine Kündigung helfen wir Ihnen im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte prüfen im Sofortcheck Ihre Kündigung und unterstützen Sie bei allen Ihren Anliegen.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass beim Ausspruch einer Kündigung bestimmte Anforderungen erfüllt sein müssen. Diese sind inhaltlicher, aber auch formaler Natur. Das Nichteinhalten der Anforderungen führt dazu, dass die Kündigung fehlerhaft wird. Für den Arbeitnehmer ergibt sich dann die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen.
Inhaltliche Fehler sind beispielsweise das Außerachtlassen des Kündigungsschutzes oder die Angabe des falschen Kündigungsgrundes. Formale Fehler im Zusammenhang mit einer Kündigung ist beispielsweise die fehlende Schriftform oder aber die Nichtbeachtung der Kündigungsfrist.
Die Kündigung ist dann unwirksam, wenn sie die gesetzlichen Vorschriften unbeachtet lässt. Ebenfalls kann sich eine Unwirksamkeit der Kündigung aus der Missachtung tarifvertraglicher Regelungen ergeben.
Gesetzliche Regelungen zur arbeitsrechtlichen Kündigung finden sich u. a. in diesen Vorschriften:
Die Wirksamkeit der Kündigung setzt voraus, dass die genannten Vorschriften vollumfänglich beachtet werden.
Ist die Kündigung nachweislich unzulässig, kann der Arbeitnehmer gegen das Kündigungsschreiben Widerspruch einlegen.
Das Kündigungsschreiben ist gerade dann ein großer Schock, wenn der Arbeitnehmer gar nicht damit gerechnet hat. Hier sollten Sie zügig aktiv werden, um die eigenen Optionen zu überblicken. Von großem Wert ist dabei die juristische Unterstützung, zum Beispiel durch einen unserer Partner-Anwälte: Er klärt Unsicherheiten und weitere Rechtsfragen im Rahmen einer ersten Beratung.
In unserer Erstberatung erhalten Sie erste Handlungsempfehlungen, um einer Kündigung zu widersprechen. Unsere KLUGO Partner-Anwälte für Arbeitsrecht können Ihren Fall auch vor Gericht weiter betreuen.
Lassen Sie Ihre Kündigung im Sofortcheck von einem unserer erfahrenen Partner-Anwälte auf Wirksamkeit prüfen. Reagieren Sie schnell, sodass die 3-Wochen-Frist für eine mögliche Kündigungsschutzklage nicht verfällt und sichern Sie sich Ihre Ansprüche auf eine Abfindung.
Obgleich das Kündigungsschutzverfahren in der arbeitsrechtlichen Praxis als erstes Mittel gegen eine Kündigung genutzt wird, ist der Widerspruch gegen die Kündigung eine gute Alternative, denn: Durch den Widerspruch ist es möglich, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber außergerichtlich einigen und so der Gang vor das zuständige Arbeitsgericht überflüssig wird.
Auch bei einer außergerichtlichen Einigung kann die Mitwirkung eines Rechtsanwalts sinnvoll sein: Er hilft dem Arbeitnehmer dabei, die eigenen Rechte und Forderungen geltend zu machen und stärkt dessen Position in der direkten Verhandlung mit dem Arbeitgeber.
Sie können einer Kündigung immer dann widersprechen, wenn sie unzulässig ist. Wichtig ist, dass Sie innerhalb von drei Wochen gegen die Kündigung vorgehen. Anderenfalls gilt sie als wirksam."Christoph Lattreuter
Wird die Kündigung ausgesprochen, sollte der Arbeitnehmer keine Zeit verlieren: Kündigungsschutzklage und auch Widerspruch sind innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung möglich. Verstreicht die 3-Wochen-Frist, ist es für den Arbeitnehmer praktisch nicht mehr möglich, gegen die Kündigung vorzugehen.
Ob Widerspruch oder Kündigungsschutzklage: Wägen Sie Ihre Optionen gemeinsam mit einem Rechtsanwalt ab, der Sie fachkundig rund um das Thema Kündigung berät.
Die relativ kurze Frist dient im Arbeitsrecht vor allem der schnellen Rechtssicherheit. Daher ist der Arbeitnehmer gefragt, wenn er gegen eine scheinbar unzulässige Kündigung vorgehen will – und zwar unabhängig davon, ob er über den Widerspruch eine Einigung erzielen will oder direkt vor dem zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erhebt.
Arbeitnehmer sollten den Widerspruch gegen eine Kündigung schriftlich formulieren und auf die Fehler in der Kündigung hinweisen. Ebenfalls empfehlenswert ist es, als Arbeitnehmer eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Regelmäßig wird auch der Arbeitgeber daran interessiert sein, einen Prozess vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden – hier stehen also die Chancen gut, dass eine Einigung ohne Richterspruch zustande kommt.
Wenn nach einer Kündigung Widerspruch eingelegt wird, ist dies für den Arbeitnehmer nicht mit Kosten verbunden. Allerdings kann sich das schnell ändern, wenn statt des Widerspruchs doch die Kündigungsschutzklage angestrebt wird. Hier entstehen für den Arbeitnehmer dann Gerichts- und Anwaltskosten.
Auch die Gerichtskosten sind im Gegensatz zu anderen Verfahrensarten beim Arbeitsgericht erst nach Prozessende zu zahlen. Es entsteht für den Arbeitnehmer also keine "Vorleistungspflicht".
Der Arbeitnehmer, der einer unzulässigen Kündigung widerspricht, hat in der Regel die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses im Sinn. Daher stellt sich die Frage, was er tun kann, wenn der Arbeitgeber den Widerspruch nicht berücksichtigt oder die Gründe für den Widerspruch von sich weist.
Grundsätzlich ist bei einer unzulässigen Kündigung auch die oben erwähnte Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht möglich. Sie ist in ihrer Bedeutung im Arbeitsleben deutlich wichtiger als der Widerspruch. Gibt der Arbeitgeber dem Widerspruch nicht statt, sollte der Arbeitnehmer einen arbeitsrechtlichen Prozess in Betracht ziehen. Ob dieser möglich ist und wie die Erfolgsaussichten sind, klärt sich in einem ersten Gespräch mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.